Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Silent Drive GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere Fliesenlegerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Trockenbau, Malerarbeiten und Bodenverlegung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind nur schriftlich wirksam.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei erheblichen Abweichungen von Kostenvoranschlägen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen ausgeführt. Bei der Auswahl der Materialien berät der Auftragnehmer den Auftraggeber fachkundig.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5. Ausführungsfristen und Termine
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten in angemessenen Teilabschnitten auszuführen.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, extreme Witterungsbedingungen, Arbeitskampf oder andere unvorhersehbare Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Baustelle rechtzeitig so herzurichten, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Dazu gehören insbesondere:
- Freimachen der Arbeitsflächen
- Bereitstellung von Strom und Wasser
- Sicherstellung der Zufahrt und Lagermöglichkeiten
- Entsorgung von vorhandenem Material nach Absprache
7. Gefahrenübergang und Abnahme
Mit der Fertigstellung der Arbeiten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.
Kleine oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden unverzüglich nachgebessert.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ausgeführten Arbeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 5 Jahre für Arbeiten an Bauwerken
- 2 Jahre für andere Arbeiten
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz leisten. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Beseitigung des Mangels selbst veranlassen und Ersatz der Kosten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien zurückzufordern.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Silent Drive GmbH
Mundenheimer Str. 5
67061 Ludwigshafen am Rhein
Deutschland
Telefon: +49 621 57240573
E-Mail: [email protected]